Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes, beziehen rund 20% der deutschen Arbeitnehmer ein Einkommen, dass nur sich nur knapp über der Armutsgrenze befindet. Hierzu werden häufig auch Personen mit 450-Euro-Jobs sowie Geringverdiener gezählt. Doch hierzu müssen wir zunächst einmal einige grundlegende Fragen beantworten:
Was ist ein 450-Euro-Job?
Die eigentliche Bezeichnung eines 450-Euro-Job lautet „Geringfügige Beschäftigung“ (oft auch Minijob genannt) und ist eine Beschäftigung, bei dem das regelmäßige Arbeitsentgelt das dem Arbeitnehmer gezahlt wird, einen gesetzlich definierten Höchstbetrag nicht übersteigt. Hierbei spricht man auch von einer „geringfügig entlohnten Beschäftigung„. Eine weitere Möglichkeit ist auch die „Kurzfristige Beschäftigung“ bei der das Arbeitsverhältnis nur von kurzer Dauer ist.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, darf die Entgeltgrenze von 450€ nicht übersteigen. Seit dem 01. April 2003 ist die wöchentlichen Arbeitszeit sowie auch die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze unerheblich. Die genaue Definition sowie Gesetzgebung des 450-Euro-Job können Sie hier nachlesen.
Wann ist man ein Geringverdiener?
Unter Berücksichtigung der sozialversicherungsrechtlichen Aspekte ist ein Geringverdiener jeder , der in seinem Arbeitsverhältnis mit weniger als 9 Euro pro Stunde honoriert wird. Besonders im Einzelhandel sowie verschiednen Handwerksberufen (z.B. Friseure) sind Arbeitnehmer vom Geringverdienst betroffen. Aus diesem Grund gelten rund 20% der Beschäftigen in Deutschland als Geringverdiener.
Geringverdiener werden im Sozialversicherungsrecht unter § 20 Abs. 3 SGB IV eindeutig definiert.
Um Verwechslungen zwischen „Geringverdiener“ und „geringfügig Beschäftigten“ im sozialversicherungsrechtlichen Sinne zu vermeiden, hier noch eine kurze Erläuterung:
- Geringfügig Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei
- Geringverdiener sind sozialversicherungspflichtig
Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Geringverdiener finden Sie hier.
Ist ein Kredit trotz 450-Euro-Job möglich?
Aufgrund der geringen finanziellen Mittel die Personen in 450-Euro-Jobs haben, ist es nicht so ohne weiteres möglich einen Kredit aufnehmen zu können. Grundsätzlich haben „Minijobber“ nicht die selben Möglichkeiten einer Kreditaufnahme wie „Normalverdiener“. Dies gilt insbesondere für Finanzierungen mit hohem Kreditvolumen (z.B. Immobilienfinanzierungen oder Autokredite). Dennoch ist es auch für 450-Euro-Jobber möglich, einen Kredit zu erhalten. Je nach Kreditumfang ist die Aufnahme mit oder ohne Bürgen möglich.
Kredit als Minijobber ohne Bürgen
Bei Krediten bis zu einem Betrag von 3000 Euro lassen sich Kredite trotz 450-Euro-Job zum größten Teil ohne einen Mitantragsteller (Bürgen) realisieren. Vorausgesetzt natürlich, der Kreditnehmer verfügt über eine entsprechende Bonität. Die finanzielle Situation des Kreditnehmers wird vorab stets genauestens überprüft um eine Überschuldung zu vermeiden.
Kredit trotz 450-Euro-Job mit Bürgen
Eine weitaus sicherere Methode, sowohl für den Kreditnehmer, als auch für die kreditgebende Bank, ist es sich einen solventen Bürgen ins Boot zu holen. Dieser fungiert als Mitantragsteller und dient als Absicherung, wenn der Kreditnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Als Mitantragsteller werden in den meisten Fällen der Partner oder ein Elternteil hinzugezogen. Wichtig ist hierbei, dass die bürgende Person solvent sein muss. Das heißt, sie muss über ein entsprechendes Einkommen verfügen sowie eine gute Bonität vorweisen können.
Kreditaufnahme als Geringverdiener
Bei der Kreditaufnahme als Geringverdinener gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie auch bei einem Kredit mit 450-Euro-Job. Allerdings ist das maximale Kreditvolumen bei der Kreditaufnahme als Geringverdiener höher. Das bedeutet, ein Geringverdiener kann ohne Mitantragsteller eine größere Kreditsumme erhalten als eine Person mit einem 450-Euro-Job.
Der Grund hierfür ist, das Geringverdiener oftmals in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt sind und somit eine höhere Sicherheit im Bezug auf die Tilgung des Kredits bieten können. Je nach Bank sind für Geringverdiener i.d.R. Kredite bis zu einer Höhe von 10.000 Euro ohne Bürgen realisierbar.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Kreditaufnahme:
- Volljährig (min. 18 Jahre alt) – sonst keine Altersbeschränkung
- festen Wohnsitz in Deutschland
- regelmäßiges monatliches Einkommen
Wichtige Info: ggfs. ist ein Mitantragsteller (Bürge) erforderlich
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