Halten Sie gerade die Kündigung in der Hand oder wurde Ihnen bereits mitgeteilt, dass Ihr Unternehmen schließen muss, dann sollten Sie jetzt handeln. Durch eine Arbeitslosenmeldung sichern Sie Ihr weiteres Einkommen. Dabei zu beachten gilt vor allem die Frist, bis wann die Meldung erfolgen muss. Aber auch die korrekte Meldung ist wichtig, um den Anspruch zu erhalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr zu den Hintergründen. Wir verraten Ihnen, wann Sie sich melden müssen und was Sie alles benötigen.
Was braucht man, um sich arbeitslos zu melden?
Ist man arbeitslos geworden, muss die Meldung beim zuständigen Amt erfolgen. Dadurch sichert man sich als gekündigte Person die Zusprüche des Arbeitslosengeldes, wenn man die entsprechenden Bedingungen erfüllt. Diese werden in einem separaten Abschnitt besprochen. Um sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu melden, ist es wichtig, den Personalausweis, den Sozialversicherungsausweis und natürlich das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers mitzuhaben. Auch ein aktueller Lebenslauf wird meist als Anlage gewünscht.
Wer diese Unterlagen nicht bei sich hat, wird eventuell einen neuen Termin benötigen oder muss die Unterlagen nachreichen.
Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Frage wird eventuell auch Ihnen im Gedächtnis sein. Wann hat man denn nun eigentlich einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Wer in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat auch Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Dieses wird anhand des letzten Verdienstes berechnet. Ob die 12 Monate am Stück oder mit Unterbrechungen erfolgten, ist nicht relevant. Es können also durchaus Ersatzzeiten wie Krankengeldbezug, Kurzarbeit, Wehrdienst, Mutterschaft, Kindererziehung oder Freiwilligendienst mit angerechnet werden.
Wer diese Regelungen nicht aufbringen kann, hat in Deutschland jederzeit die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Dieses gilt aber nur, wenn Sie den Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.
Kann man sich online arbeitslos melden und wie schnell muss ich das tun?
Es gibt in vielen Ämtern mittlerweile die Möglichkeit, sich online arbeitssuchend zu melden. Dazu liegen die diversen Unterlagen und Meldebescheinigungen online vor. Das Ausfüllen über die entsprechenden Online Portale ist einfacher, wenn man sich mit der Technik auskennt und befassen möchte. Es kann natürlich auch eine Meldung per Telefon erfolgen.
Dazu bietet das Arbeitsamt eine kostenfreie Hotline (0800 4 555500) an. Achten Sie darauf, dass es eventuelle regionale Nummern gibt, welche sie für die Arbeitslosenmeldung anwenden können. Vergessen Sie bitte nicht, dass eine Arbeitslosenmeldung mit diversen Fristen verbunden ist. Haben Sie Ihre Kündigung bereits erhalten, sollten Sie innerhalb eines Tages das Amt aufsuchen, telefonisch anrufen oder sich online melden.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist es erforderlich, sich bereits drei Monate im Vorfeld bei der Agentur zu melden.
Achtung: Bei einer selbst verschuldeten Kündigung kann es zu einer Sperrzeit kommen, diese kann unter Umständen 12 Wochen betragen. Die Gründe für eine Kündigung müssen gesondert formuliert werden.
Muss man sich arbeitssuchend melden?
Es ist ratsam, sich arbeitssuchend zu melden, auch wenn es vorübergehend ist. In diesem Fall können Sie beispielsweise bei einem Jobwechsel die Zeit der Arbeitslosigkeit überbrücken. Durch die Arbeitslosenmeldung haben Sie den Anspruch auf Unterstützung in dieser Zeit und müssen die Zwischenzeit nicht mit finanziellen Reserven überstehen. Für eine solche Meldung sollten Sie jedoch während der Corona Krise auf online Angebote oder die telefonische Abspreche zurückgreifen. Arbeitslosengeld beantragen können Sie telefonisch vor Ort oder online.
Wie geht es nach der Arbeitslosenmeldung weiter?
Einmal arbeitslos gemeldet, fragt man sich natürlich, wie es weitergehen kann. Natürlich haben Sie nun den Anspruch auf die Unterstützung des Amtes, welches Ihnen unter Umständen Weiterbildungen anbietet. Ist es sinnvoll, diese Angebote zu nutzen? Durchaus, denn dadurch erweitern Sie Ihren Wissensstand und haben gleichzeitig die Möglichkeit, etwas Sinnvolles im Alltag zu unternehmen.
Die Angebote für eine Weiterbildung müssen jedoch nicht unbedingt von der Arbeitsagentur kommen. Sondern Sie haben durch externe Anbieter immer die Gelegenheit, sich selber um eine entsprechende Bildung zu bemühen. Finanzierungen erfolgen auch dann über das Amt, wenn sie entsprechende Bildungsgutscheine durch das Arbeitsamt erhalten. Diese können Sie bei einem Berater beantragen.
Habe ich Chancen auf dem Arbeitsmarkt 4.0?
Die neue Arbeitswelt, in der Schlagwörter wie Digitalisierung und Arbeiten 4.0 im Raum stehen, stellt Unternehmen und Arbeitnehmer vor eine enorme Herausforderung. Mit einer guten Qualifizierung ist jedoch auch diese Hürde zu nehmen. Deswegen sollten Sie sich unbedingt bemühen und eine entsprechende Weiterbildung nutzen. Diese kann unter Umständen sogar sofort beginnen. Es gibt viele unterschiedliche Angebote, die sich mit dem Thema Digitalisierung und auch den entsprechenden neuen Arbeitswelten befassen. Fragen Sie dazu bei Ihrer Agentur für Arbeit an, um sich die entsprechenden Weiterbildungen anzusehen.
Kann ich einen Arbeitsvermittler aufsuchen?
Ein Arbeitsvermittler kann von Ihnen jederzeit besucht werden. Dieser ist jedoch auch durch die Agentur für Arbeit zu finanzieren. Mit einem entsprechenden Vermittlungsgutschein haben Sie jedoch die Möglichkeit, auch dort eine Anstellung zu finden. Am besten suchen Sie den Kontakt zu einem Arbeitsvermittler und lassen danach direkt von der Agentur die Gutscheine ausstellen. Diese sind über eine bestimmte Höhe definiert.
Zusammenfassung: So meldet man sich richtig arbeitslos
Wer sich arbeitssuchend melden muss, sollte immer bedenken, dass der Weg zur Arbeitsagentur führt. Dort haben Sie durch die Corona Pandemie nun die Möglichkeit, sich telefonisch oder per Online Angebot zu melden. Durchaus eine gute Alternative. Haben Sie die Kündigung soeben erhalten, ist es wichtig, direkt am nächsten Arbeitstag sich zu melden. Sollten Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten haben, melde Sie sich bitte drei Monate vor dem Auslaufen des Vertrages bei Ihrer Agentur.
Die Agentur bietet allerdings nicht nur diese Leistungen an, sondern vermittelt Gutscheine zur Weiterbildung und zur Inanspruchnahme eines Arbeitsvermittlers.