Selbständig machen als Arbeitsloser

Aller Anfang ist schwer, doch häufig ist das Ende eines Lebensabschnittes noch schwerer. Beruflich waren die letzten von Krisen geprägten Jahre der Anfang vom Ende, deutschlandweit wurden Arbeitsstellen abgebaut oder in vielen Fällen wurde Kurzarbeit veranlasst. Der Weg aus der Arbeitslosigkeit scheint schwieriger zu sein als der Weg in die Arbeitslosigkeit, ein Umstand, der viele frustriert und demotiviert. Auch wenn sich das während Zeiten schwindender Konjunktur leider häufig bewahrheitet, so kommt unweigerlich nach einer langen Wanderung im Tal wieder die Zeit des Aufschwungs. Viele ehemalige Selbstständige, aber auch ehemalige Arbeitnehmer, entscheiden sich dann, entweder den Schritt in die Selbstständigkeit erneut zu wagen oder ihn das erste Mal zu gehen. Von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit – wie soll das gehen?

Direkt eine gute Nachricht

Sie müssen nicht alles auf eine Karte setzen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Während der Arbeitslosigkeit können Sie einer Nebentätigkeit nachgehen, sofern diese unter 15 Stunden in der Woche bleibt. Dabei haben Sie einen Freibetrag von 165 Euro monatlich, den Sie zusätzlich verdienen dürfen. Sollten Sie dieser selbständigen Tätigkeit länger als 12 Monate nachgehen, kann dieser Freibetrag auch über 165 Euro steigen. Doch was für Sie noch interessanter sein könnte: Sie können beim Arbeitsamt einen Antrag auf einen sogenannten Gründungszuschuss stellen. Dieser Zuschuss soll Menschen dabei helfen, den Weg von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit erfolgreich zu beschreiten. Diesbezüglich kann die Agentur für Arbeit sie ausführlich beraten.

Seminare können helfen

Sollten Sie noch keine Erfahrungen mit der Selbstständigkeit haben, empfiehlt es sich, dass Sie vorerst ein Existenzgründungs-Seminar besuchen. Derartige Seminare werden zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder den Handwerkskammern (HWK) angeboten. Dort lernen Sie alle relevanten Grundlagen, die für eine Existenzgründung erforderlich sind. Dabei werden sowohl allgemeinere Fragen zur Existenzgründung als auch spezifischere Themen wie Firmen- und Gewerberecht, erlaubnispflichtige Tätigkeiten sowie die Erstellung eines Businessplans und die Beantragung öffentlicher Förderhilfen behandelt. Einige Veranstaltungen sind kostenfrei, andere wiederum kosten ab 50,- € oder teilweise mehr. Ein solches Seminar kann sich sehr lohnen, einerseits ist das dort vermittelte Wissen sehr wertvoll, um später bei der Existenzgründung übliche Anfängerfehler zu vermeiden, andererseits erhöht es die Chancen darauf, den bereits genannten Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur zu erhalten. Denn es gilt: Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf diesen Gründungszuschuss, vorerst müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und dann muss dieser Zuschuss noch von der Agentur für Arbeit bewilligt werden.

Voraussetzungen für Zuschüsse

Dabei kommt natürlich die Frage auf, welche Voraussetzungen denn erfüllt werden müssen, um einen solchen Zuschuss bewilligt zu bekommen. Grundsätzlich muss die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit des Antragstellers beenden, sprich werden nur selbständige Tätigkeiten gefördert, die hauptberuflich verfolgt werden sollen. Außerdem ist es notwendig, bei Beginn der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, muss eine fachkundige Stelle bestätigen, dass Sie einerseits die persönliche Voraussetzung für eine Existenzgründung haben, andererseits muss Ihr Geschäftsmodell als realistisch und langfristig umsetzbar gelten.

Derartige Fachkundige stellen wären wieder die IHK, die HWK oder Banken, was ein weiterer Grund ist, warum sich IHK- und HWK-Seminare sehr lohnen können. So können Sie zum Beispiel durch einen gut durchdachten Businessplan wesentlich überzeugender wirken und Ihre Chancen erhöhen, den Antrag auf Förderhilfen bewilligt zu bekommen.

Kompetenz nachweisen

Abschließend beurteilt eine Vermittlungsfachkraft der Agentur für Arbeit Ihre Kompetenzen und ob diese mit einer Existenzgründung übereinstimmen, auch hier kann Wissen, welches durch freiwillige Seminare gesammelt wurde, Ihre Chancen auf eine Bewilligung erhöhen.

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie zunächst weiterhin das übliche Arbeitslosengeld, zusätzlich erhalten Sie monatlich einen Gründungszuschuss von 300,- €. Dieser Gründungszuschuss wird Ihnen zunächst für ein halbes Jahr zur Verfügung gestellt. Nachdem dieses halbe Jahr abgelaufen ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihrer Selbstständigkeit hauptberuflich nachgehen und so Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Ist dies der Fall, erhalten Sie diesen Zuschuss für 9 weitere Monate.

Egal in welchem Bereich die Selbstständigkeit verfolgt wird, wichtig ist es, einen soliden Kundenstamm aufzubauen und seine Dienstleistungen oder Produkte zu bewerben, sodass möglichst viele potenzielle Interessen Kenntnis davon nehmen. Wer sich in einem der zahlreichen Gewerbe selbständig macht, kann seine Sichtbarkeit dadurch erhöhen, indem man seine Dienste auf Plattformen wie Listando.de inseriert. Bei Ihrer Existenzgründung wünschen wir Ihnen viel Erfolg und hoffen, dass Sie sich durch Ihr Geschäftsmodell langfristig finanziell absichern können.

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